Vorsorgeunterhalt

Zusätzlich zu dem "normalen" Elementarunterhalt, der den regelmäßigen Lebensbedarf mit Kleidung, Lebensmittel und Wohnung betrifft, kann für den Fall des Alters oder der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ein Vorsorgeunterhalt geltend gemacht werden.

Der Altersvorsorgeunterhalt kann ab Rechtshängigkeit der Scheidung beansprucht werden.

Ist der bedürftige Ehegatte nicht selbst krankenversichert, besteht auch insoweit ein zusätzlicher Unterhaltsanspruch, der Krankenvorsorgeunterhalt.

Die Berechnung ist kompliziert und wird mit der Berechnung des Elementarunterhalts durchgeführt.