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Neues Unterhaltsrecht ab dem 1.1.2008 (Reform des Unterhalts)
Die Politiker der Koalition haben sich am 5.11.2007 über die Unterhaltsreform geeinigt. Ein entsprechender Vorschlag liegt nun dem Rechtsausschuss vor. Das neue Gesetzt zur Änderung des Unterhaltsrechts soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Erste Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz unter: http://www.bmj.bund.de/enid/59ec0aa245327496ea0b4996a998e8a1,8216b8636f6e5f6964092d0934383036093a095f7472636964092d0934383034/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html
Anmerkung von Rechtsanwalt Wolfgang Behlau:
Die Reform des Unterhalts wird in vielen Fällen eine Neuberechnung des Unterhalts mit sich bringen. Wesentlich ist, dass künftig zuerst die Kinder und danach erst die Kindeseltern beim Unterhalt zu berücksichtigen sind. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung und Berechnung kann hier viele Euro Unterschied ausmachen.
Eingestellt am 05.11.2007 von W. Behlau , letzte Änderung: 05.11.2007
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