Alleinerziehenden mit zwei Grundschulkindern ist nur Teilzeittätigkeit zumutbar

Einem alleinerziehenden geschiedenen Ehepartner, der zwei Kinder im Grundschulalter betreut, kann auch nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform nur zumutbar sein, einer Teilzeittätigkeit nachzugehen.
Ggf. sind bestehende Kinderbetreuungslätze zu nutzen.
Dass Betreuungsmöglichkeiten im Einzelfall nicht bestehen, hat der/die Alleinerziehende zu beweisen.
Eine Vollzeittätigkeit kann jedoch in der Regel nicht erwartet werden.

OLG Düsseldorf, II-2 WF 62/08


Eingestellt am 06.12.2008 von W. Behlau
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)