| << Befristung des Unterhalts bei Aufstockungsunterhalt | Unterhalt und Karrieresprung nach Rechtskraft der Scheidung >> |
Arbeitslosengeld ALG II und Unterhalt
Bekommt der Unterhaltsberechtigte ALG II, so ist dies nicht bedarfdeckend. Das bedeutet, dass trotzdem noch der Unterhaltsanspruch besteht. Es gibt dann dementsprechend weniger ALG II.
BGH XII ZR 129/06
Eingestellt am 20.02.2009 von W. Behlau
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.