Befristung des Unterhalts bei langer Ehedauer

Der Bundesgerichtshof hat am 26.09.2007 entschieden, dass trotz einer Ehedauer von 20 Jahren eine Befristung des nachehelichen Aufstockungs-Unterhalts möglich ist. Eine Befristung kommt z.B. dann in Betracht, wenn für die geschiedene Ehefrau keine ehebedingten Nachteile vorliegen und sie Einkünfte erzielt, die sie auch ohne die Ehe erzielen würde. Dann kann ihr nach einer Übergangszeit zugemutet werden, auf einen höhereren Lebensstandard zu verzichten. (BGH XII ZR 11/05)

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Wolfgang Behlau



Eingestellt am 03.10.2007 von W. Behlau , letzte Änderung: 03.10.2007
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