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Befristung nachehelicher Aufstockungsunterhalt
Eine Befristung des Aufstockungsunterhalts nach der Scheidung kann regelmäßig nicht alleine mit der Überlegung abgelehnt werden, dass damit der Einsatzzeitpunkt für einen späteren Anspruch auf Altersunterhalt nach § 1971 Nr. 3 BGB entfällt.
BGH XII ZR 190/07
Eingestellt am 03.07.2008 von W. Behlau
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