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Ehegatenunterhalt und Erwerbsobliegenheit trotz Grundschulkinder?
Eine Vollzeitbeschäftigung ist auch bei einer bestehenden Möglichkeit einer Volltagsbetreuung durch staatliche Stellen nicht ohne Weiteres zumutbar, insbesondere wenn sich ein Kind noch in den ersten Grundschuljahren befindet.
Die Kindesmutter muss dann also nicht zwingend eine mögliche berufliche Tätigkeit annehmen.
KG, 13 WF 111/08
Eingestellt am 17.01.2009 von W. Behlau
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