Firmenwagen als Einkommen beim Unterhalt

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass der Wert der Privatnutzung eines Firmenfahrzeuges mit dem Betrag anzusetzen ist, den der Nutzer spart, weil er von der Anschaffung und der Unterhaltung eines eigenen, seinen ggf. beengten Verhältnissen entsprechenden Fahrzeuges absehen kann.

Der Wert ist aber nicht identisch mit dem objektiven Nutzungswert und dem steuerlichen Gehaltsanteil. Er kann unberücksichtigt bleiben (z.B. im Mangelfall) oder den Betrag ausmachen, den der Nutzer für Privatfahrten mit öffentlichen Berkehrsmittln erspart.

OLG KA 16 WF 80/06



Eingestellt am 05.09.2008 von W. Behlau
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)