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Firmenwagen als Einkommen beim Unterhalt
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass der Wert der Privatnutzung eines Firmenfahrzeuges mit dem Betrag anzusetzen ist, den der Nutzer spart, weil er von der Anschaffung und der Unterhaltung eines eigenen, seinen ggf. beengten Verhältnissen entsprechenden Fahrzeuges absehen kann.
Der Wert ist aber nicht identisch mit dem objektiven Nutzungswert und dem steuerlichen Gehaltsanteil. Er kann unberücksichtigt bleiben (z.B. im Mangelfall) oder den Betrag ausmachen, den der Nutzer für Privatfahrten mit öffentlichen Berkehrsmittln erspart.
OLG KA 16 WF 80/06
Eingestellt am 05.09.2008 von W. Behlau
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