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Keine volle Erwerbstätigkeit bei Kind in der Grundschule
§ 1570 BGB verlangt keinen abrupten, übergangslosen Wechsel von der elterlichen Betreuung zur Vollzeiterwerbstätigkeit.
Von einem Elternteil, der ein Kind betreut, das den Kindergarten oder die beiden ersten Grundschulklassen besucht, wird man in der Regel keine Vollbeschäftigung verlangen können.
Eine Übergangsfrist ist zudem zuzubilligen.
Von einem Elternteil, der ein Kind betreut, das den Kindergarten oder die beiden ersten Grundschulklassen besucht, wird man in der Regel keine Vollbeschäftigung verlangen können.
Eine Übergangsfrist ist zudem zuzubilligen.
OLG Thüringen 1 UF 167/08
Eingestellt am 16.01.2009 von W. Behlau
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