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Neuer Selbstbehalt ab 1.7.2007
Der monatliche Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Berechtigten beträgt ab 1.7.2007 in der Regel 1.000 EUR. Dies gilt unabhängig davon, ob Erwerbstätigkeit vorliegt oder nicht.
Die Familiensenate der Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken geben keine neuen gemeinsamen unterhaltsrechtlichen Leitlinien (die sogenannten Süddeutschen Leitlinien) als Anwendungshilfen zur Bemessung des Unterhalts heraus.
Vorläufig gelten die Süddeutschen Leitlinien in der Fassung vom 1. Juli 2005 weiter.
Die Senate haben sich aber darauf verständigt, ab 1. Juli 2007 die Bedarfs- und Selbstbehaltswerte der neuen Düsseldorfer Tabelle anzuwenden. Dies bedeutet einen monatlichen Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Berechtigten in der Regel von 1.000 EUR.
Eingestellt am 20.06.2007 von W. Behlau , letzte Änderung: 20.06.2007
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