| << Verwirkung des Unterhalts bei... gen der Erhöhung des Einkommens | Unterhalt wegen Krankheit: Befristung bei langer Ehedauer >> |
Trennungsunterhalt und das Verfahren der Verbraucherinsolvenz
Im Rahmen des Trennungsunterhalts trifft den Unterhaltsschuldner grundsätzlich keine Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz.
Der Unterhaltsschuldner darf also selbst bestimmen, ob er ein Insolvenzverfahren einleitet oder nicht.
BGH XII ZR 23/06
Eingestellt am 09.11.2008 von W. Behlau
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.