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Umschulung und Unterhalt / Erwerbsbemühungen
Eine Umschulung entbindet den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Obliegenheit, sich auf dem freien Arbeitsmarkt um eine Anstellung zu bemühen
OLG Brandenburg, 10 WF 139/07
Eingestellt am 12.03.2008 von W. Behlau
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