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Unterhalt: Volle Erwerbstätigkeit trotz Kinder
Für eine geschiedene Mutter besteht vor Vollendung des 15. Lebensjahres des Kindes eine Obliegenheit zur vollschichtigen Erwerbstätigkeit
OLG KA 2 UF 219/06
Eingestellt am 19.01.2009 von W. Behlau
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