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Unterhalt: Vollschichtige Berufstätigkeit und 8-jähriges Kind
Nach der Scheidung ist der betreuende Elternteil des gemeinsamen 8-jährigen Kindes auch nach neuem Unterhaltsrecht nicht verpflichtet, das Kind -abweichend von der während der Ehe praktizierten Kinderbetreuung- ganztägig in eine Fremdbetreuung zu geben, um dann selbst einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.
KG, 16 UF 149/08
Eingestellt am 15.04.2009 von W. Behlau
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