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Unterhalt wegen Krankheit: Befristung bei langer Ehedauer
Bei einem Unterhalt wegen Krankheit kommt der nachehelichen Solidarität gesteigerte Bedeutung zu. Bei einer langen Ehedauer und drohender Verschlechterung des Gesundheitszustandes in der Zukunft kann daher von einer Befristung abgesehen werden.
OLG Nürnberg 10 UF 1205/07
Eingestellt am 17.11.2008 von W. Behlau
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