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Unterhaltsbegrenzung bei Unterhalt wegen Krankheit
Wird Unterhalt wegen Krankheit geschuldet, kommt der nachehelichen Solidarität gesteigerte Bedeutung zu. Bei einer langen Ehedauer und drohender Verschlechterung des Gesundheitszustands in der Zukunft kann daher von einer befristung abgesehen werden.
OLG Nürnberg, 10 UF 1205/07
Eingestellt am 07.10.2008 von W. Behlau
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