| << Unterhaltsanspruch eines neuen Ehegatten... lfall ist nachrangig | Neuer Selbstbehalt ab 1.7.2007 >> |
Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs
Der nacheheliche Unterhaltsanspruch kann verwirkt sein, wenn die geschiedene Ehefrau mit ihrem neuen Lebenspartner eine Immobilie kauft und dort mit diesem gemeinsam lebt.
Die entschied das OLG Karlsruhe in einem Fall, in dem die Ehefrau über mehrere Jahre mit einem neuen Partner befreundet war und mit diesem in einem gemeinsam erworbenen Reihenhaus wohnte.
OLG Karlsruhe-BGB§1579 Nr.7
(18. ZS in Freiburg, Urteil v. 12.10.2005 - 18 UF 305/04)
Eingestellt am 29.05.2007 von W. Behlau , letzte Änderung: 29.05.2007
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.