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Wohnvorteil und nicht verbrauchtsabhängige Nebenkosten
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Berechnung des Wohnvorteils die nicht verbrauchsabhängigen Nebenkosten nicht abzugsfähig sind, soweit sie auf Mieter umglegt werden können.
OLG Düsseldorf, 3.9.2007, II-7 UF 87/07
OLG Düsseldorf, 3.9.2007, II-7 UF 87/07
Anmerkung von Rechtsanwalt Behlau:
Nach Auffassung des BGH (FamRZ 2000, 351) dürften dies jedoch nur noch solche Betriebskosten sein, die nicht üblicherweise auf den Mieter abgewälzt werden können. Damit bleiben also hauptschlich nur Positionen wie Kosten der Hausverwaltung oder des Geldverkehrs übrig, die beim Wohnvorteil eine Rolle spielen könnten.
Eingestellt am 19.08.2008 von W. Behlau
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