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Kieferorthopädische Behandlung ist Sonderbedarf
Die Kosten einer längeren medizinischen -hier: kieferorthopädischen- Behandlung stellen, zum normalen Unterhaltsbedarf eines Kindes, Sonderbedarf dar, der vom Kind geltend gemacht werden kann. Diese Kosten sind nicht nur außergewöhnlich hoch, sondern fallen auch unregelmäßig an.
OLG Celle, 10 UF 166/07
Eingestellt am 12.08.2008 von W. Behlau
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