Kindesunterhalt und Orientierungsphase nach der Schulausbildung

Wenn ein unterhaltsberechtigtes Kind nach dem Abitur sich nicht sogleich für eine Berufsausbildung entscheiden kann sondern zunächst in verschiedenen Bereichen arbeitet um daraus Erkenntnisse für die Berufswahl zu erlangen, steht dies einen Unterhaltsanspruch nicht entgegen. Das Kind kann grundsätzlich weiter Ausbildungsunterhalt verlangen.

OLG Thüringen, 1 UF 245/08



Eingestellt am 08.04.2009 von W. Behlau
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