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Kindesunterhalt und betriebliche Direktversicherung im Mangelfall
Auch in einer verschärfen Mangellae -der Regelunterhalt für minderjährige Kinder kann nicht mehr gezahlt werden- ist der Unterhaltsschuldner berechtigt, über seine primäre Altersversorgung hinaus zusätzliche Altersvorsorge in Form einer betrieblichen Direktversicherung zu betreiben.
KG 16 UF 189/07
Eingestellt am 18.02.2009 von W. Behlau
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