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Privatschule und Mehrbedarf beim Unterhalt
Eine bessere Förderungsmöglichkeit an einer Privatschule stellt keinen gewichtigen Grund für die Rechtfertigung eines Unterhaltsmehrbedarfs dar.
OLG Naumburg, 3 UF 31/08
Eingestellt am 29.05.2009 von W. Behlau
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