| << Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.7.2007 | Unterhalt und Bedarf des Volljährigen >> |
Unterhalt und Lebensstellung beim Volljährigen
Ein volljähriges Kind hat erst dann eine eigene Lebensstellung, wenn es wirtschaftlich selbständig ist. Dies ist üblicherweise erst dann der Fall, wenn es eine Ausbildung abgeschlossen hat. Bis dahin richtet sich seine Lebensstellung wie bei einem minderjährigen Kind nach den Einkommensverhältnissen der Eltern.
Da mit Volljährigkeit eine Betreuungsleistung durch die Eltern entfällt, trifft beide Elternteile grundsätzlich eine Barunterhaltspflicht.
Eingestellt am 01.11.2007 von W. Behlau , letzte Änderung: 01.11.2007
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.