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		<title>Kommentare zu Unterhalt und Lebensstellung beim Volljährigen</title>
		<link>http://www.ehescheidung-rechtsanwalt.de/news/Urteile_im_Familienrecht/Unterhalt</link>
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Ein volljähriges Kind hat erst dann eine eigene Lebensstellung, wenn es wirtschaftlich selbständig ist. Dies ist üblicherweise erst dann der Fall, wenn es eine Ausbildung abgeschlossen hat. Bis dahin richtet sich...</description>
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		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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