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Unterhalt für volljähriges Kind mit BAföG-Leistungen
Befindet sich ein volljähriges mittelloses Kind in einer Berufsausbildung, ist es ihm zuzumuten, zur Reduzierung der unterhaltsrelevanten Bedürftigkeit BAföG-Leisungen zu beanteagen.
Eingestellt am 08.04.2009 von W. Behlau
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