Unterhalt und Betreuungsbonus bei 16 jährigen Zwillingskindern

Das OLG Celle geht davon aus, dass die Betreuung von zwei 16 1/2 jährigen Zwillingskindern neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit grundsätzlich keinen zusätzlichen Betreuungsbonus für den Unterhaltspflichtigen rechtfertigt.

OLG Celle 17 UF 97/08



Eingestellt am 19.03.2009 von W. Behlau
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