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Unterhalt und Fahrt zur Arbeit mit dem Fahrrad
Beträgt die einfache Fahrstrecke ca acht Kilometer zur Arbeitsstelle, ist es dme Unterhaltspflichtigen im Hinblick auf seine gesteigerte Unterhaltspflicht zumutbar, diese Strecke mit dem Fahrrad zurückzulegen.
Etwas anderes mag denn gelten, wenn er älter, krank oder behindert ist.
Etwas anderes mag denn gelten, wenn er älter, krank oder behindert ist.
OLG Stuttgart, 15 WF 229/07
Eingestellt am 07.10.2008 von W. Behlau
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