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Fachanwalt: Unterhaltsrecht und Kindergartenbeitrag
Wichtige neue Entscheidung des BGH: Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung sind in den Unterhaltsbeträgen, die in den Tabellenbeträgen ausgewiesen sind (z.B. Düsseldorfer Tabelle), unabhängig von der sich im einzelfall ergebenden Höhe des Unterhalts nicht enthalten.
Die in einer Kindereinrichtung anfallenden Verpflegungskosten sind aber mit dem Tabellenunterhalt abgegolten.
Die in einer Kindereinrichtung anfallenden Verpflegungskosten sind aber mit dem Tabellenunterhalt abgegolten.
BGH XII ZR 65/07
Eingestellt am 29.07.2009 von W. Behlau
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