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Volljährige, Unterhalt und Studium
Lebt ein Student im Haushalt eines Elternteils kann darauf verwiesen werden, am Studienort zu wohnen. Dies kommt in Betracht, wenn hohe Fahrtkosten zum Studienort anfallen.
BGH XII ZR 54/06
Eingestellt am 12.07.2009 von W. Behlau
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