Volljährigenunterhalt - Unterbrechnung der Schulausbildung

Unterbricht ein volljähriges Kind sene Schulausbildung in vorwerfbarer Weise für mehr als en Jahr, entfällt die Unterhaltsverpflichtung vollständig.

OLG Frankfurt, 5 UF 46/08



Eingestellt am 16.12.2008 von W. Behlau
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