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Zugewinnausgleich PKW und Hausratsverordnung
Haben die Eheleute bei einer einvernehmlichen Hausratsteilung einen PKW als Hausrat behandelt und ihn einem der Ehegatten zugeteilt, ist der PKW nicht im Endvermögen des Ehegatten anzusetzen, dem er zugeteilt ist.
OLG Bremen, 4 WF 73/07
Eingestellt am 14.12.2008 von W. Behlau
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