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Fachanwalt für Scheidungsrecht: Ehescheidung mit nur einem Rechtsanwalt
Die Durchführung des Ehescheidungsverfahrens mit nur einem Rechtsanwalt ist zulässig, insbesondere bei einer einvernehmlichen Scheidung.
Der Anwalt darf aber nicht für beide Ehegatten tätig werden!
Ein Ehegatte hat einen Anwalt, der andere Ehegatte hat keinen Anwalt.
Wie das OLG Bremen jetzt klarstellend entschieden hat, gilt das Verbot eines gemeinsamen Anwalts auch für alle in der Kanzlei oder der Bürogemeinschaft oder in einer anderen Zweigstelle sonst tätigen Rechtsanwälte.
OLG Bremen, 4WF 38/08
Eingestellt am 19.08.2008 von W. Behlau
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