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Ein Vater kann nicht zum Umgang mit seinem nichtehelichen Kind gezwungen werden
Eltern können grundsätzlich nicht zum Umgang mit einem nichtehelichen Kind gezwungen werden. So entschied nun das Bundesverfassungsgericht, da ein erzwungener Umgang nicht dem Wohle des Kindes entspricht.
(AZ: 1BvR 1620/04)
(AZ: 1BvR 1620/04)
Anmerkung von Rechtsanwalt Wolfgang Behlau:
Das entscheidende Kriterium ist also stets das Wohl des Kindes. Was aber für das Kindeswohl besser ist, das ist in jedem Einzelfall konkret zu ermitteln.
Es ist die Aufgabe des Rechtsanwalts, die Situatin des Mandaten, des Kindes und des anderen Elternteils dem Gericht so aufzuzeigen, dass der Richter sich ein klares Bild von der möglichen Umgangssituation machen kann.
Eingestellt am 25.04.2008 von W. Behlau
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