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Entziehung des Sorgerecht bei Verletzung der Schulpflicht
Weigern sich die Eltern, ihre Kinder in die Grundschule zu geben, um den Kindern stattdessen selbst "Hausunterricht" zu erteilen, so kann darin ein Missbrauch der elterlichen Sorge liegen.
BGH XII ZB 41/07
und auch
BGH XII ZB 42/07
Eingestellt am 24.09.2008 von W. Behlau
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