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Kein Recht eines Vaters auf Umgang mit seiner 16-jährigen Tochter, wenn diese den Umgang eindeutig ablehnt
Ein Vater ist von seinem Recht auf den Umgang mit seiner 16-jährigen Tochter auszuschließen, wenn diese deutlich ihre Ablehnung eines Umgangs zum Ausdruck gebracht hat und ihr Wohl gefärdet wäre, wenn sie zum Umgang mit dem Vater gezwungen würde.
Eingestellt am 09.11.2008 von W. Behlau
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