Negative Beeinflussung des Kindes beim Umgang

Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt. Das steht im Gesetz, § 1684 Abs. 2 BGB. Bei Verstößen kann eine Zahlungspflicht zu Schadensersatz entstehen. Bei einer negativen Beeinflussung ist dies anerkannt. Nach einer Entscheidung des OLG Saarbrücken liegt jedoch auch schon ein solcher Verstoß vor, wenn es einem 8-jährigen Kind von der Mutter freigestellt wird, ob es Umgangskontakte zu seinem Vater wahrnehmen will oder nicht.
Danach ist die Mutter verpflichtet, im Interesse des Kindes und zur Vermeidung von Loyalitätskonflikten die Verwirklichung des Umgangs zwischen Kind und Vater positiv zu fördern.
OLG Saarbrücken, 9UF147/06


Eingestellt am 06.06.2007 von W. Behlau , letzte Änderung: 06.06.2007
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