Prozesskostenhilfe bei gerichtlichem Verfahren wegen Sorgerecht

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt unter Umständen auch die Fahrkosten zum Gericht als Prozesskostenhilfe erhällt, wenn der Mandant nicht im Gerichtsort wohnt und er deshalb einen Rechtsanwalt dort beauftragt, wo der Mandant (so der prozessierende Elternteil) wohnt. Der Rechtsanwalt erhällt dann auch die Fahrkosten erstattet.

OLG KA 2 WF 51/07



Eingestellt am 12.01.2008 von W. Behlau
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