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Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht und Erziehungskompetenz
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder getrennt lebender eltern ist dem Elternteil zu übertragen, der die bessere Erziehungskompetenz aufweist.
Die Betreitschaft, bei Problemen fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen kann sich dabei als Stärke im Hinblick auf die Erziehungskompetenz darstellen.
Die Betreitschaft, bei Problemen fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen kann sich dabei als Stärke im Hinblick auf die Erziehungskompetenz darstellen.
OLG Köln, 4 UF 7/09
Eingestellt am 25.08.2009 von W. Behlau
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