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Umgangsrecht und Weigerung des Kindes
Die Mutter muss ein Kind nicht zur Ausübung des Umgangsrechtes des Vaters bereithalten, wenn das Kind diesen nicht sehen will.
OLG Düsseldorf, II-6 UF 191/08
Eingestellt am 10.11.2009 von W. Behlau
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