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kein Umgangsrecht kann gegen Art. 6 GG verstoßen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Ausschluss des Umgangsrechtes gegen Art. 6 Grundgesetz verstößt, wenn die Beeinträchtigung des Kindeswohls durch einen behüteten Umgangskontakt ausgeschlossen werden kann.
BVerfG 1 BvR 2911/07
Eingestellt am 22.06.2008 von W. Behlau
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