Fachanwalt für Familienrecht
Für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt muss ein Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Spezialgebiet nachweisen. Dies setzt grundsätzlich die Teilnahme an einem Fachlehrgang über mindestens 120 Zeitstunden mit anschließenden Prüfungen und zusätzlich (für den Fachanwalt im Familienrecht) den Nachweis von wenigstens 120 bearbeiteten Fällen in den letzten drei Jahren voraus. Darüber hinaus führt der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer üblicherweise noch ein prüfendes Fachgespräch.
Als Fachanwalt muss Rechtsanwalt Behlau der Rechtsanwaltskammer jährlich den Nachweis über die dozierende oder hörende Teilnahme an familienrechtlichen Fortbildungen von 10 Stunden erbringen.

