Scheidungsanwalt Heidelberg

Der Ablauf des Scheidungsverfahren

Das Scheidungsverfahren: Einfach erklärt vom Scheidungsanwalt:

1. Der Scheidungsanwalt stellt den Scheidungsantrag :

Das Scheidungsverfahren wird durch einen schriftlichen Antrag vom Scheidungsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingeleitet. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften muss der Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt gestellt werden.

 

Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach dem Wohnort der minderjährigen Kinder oder dem letzten gemeinsamen Wohnort. Der Scheidungsantrag wird vom Scheidungsanwalt in Heidelberg bei Gericht eingereicht, wenn zum Beispiel die Mutter mit den Kindern in Heidelberg lebt oder die Eheleute zuletzt in Heidelberg zusammen gewohnt haben.

 

In diesem Antrag auf Durchführung des Scheidungsverfahrens schildert der Anwalt kurz auch die aktuelle Situation und das Verhältnis der Eheleute zueinander in den letzten zwölf Monaten. Das Gericht prüft nämlich, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist.

2. Sie möchten vom Scheidungsanwalt eine schnelle Scheidung?

Wie lange ein Scheidungsverfahren dauert, hängt häufig davon ab, ob die Auskünfte zum Rentenausgleich, also zum Versorgungsausgleich, schnell vom Richter eingeholt werden können. Wenn dies beschleunigt wird, dann kommt es zu einem schnellen Scheidungstermin. 

 

Natürlich hängt es auch davon ab, wie zeitig Sie den Scheidungsanwalt beauftragen, die Scheidung einzuleiten.

 

Wenn es schnell gehen soll: Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine Email. Innerhalb von zwei Tagen kann ich dann als Ihr Scheidungsanwalt den Scheidungsantrag für Sie bei Gericht einreichen.  >> Kontakt

3. Die Kosten einer Scheidung:

Die Kosten für ein Scheidungsverfahren sind im Gesetz nur allgemein beschrieben: Sie richten sich nach dem Nettoeinkommen der Eheleute aus beruflicher Tätigkeit und dem Vermögen.

 

Im Scheidungstermin wird der Richter diese Informationen von den Eheleuten erfragen und daraus den Streitwert für die Scheidung bestimmen. Daraus errechnen sich dann letztlich die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren. 

 

Genauere Informationen zu den Kosten der Scheidung finden Sie >> hier.

4. Was bedeutet "Trennung" im Rahmen des Scheidungsverfahrens?

Die Eheleute leben getrennt, wenn sie wechselseitig keine Versorgungsleistungen mehr erbringen, also für den anderen nicht mehr einkaufen, nicht mehr waschen und putzen, nicht mehr kochen und ähnliche Arbeiten erledigen. 

 

Einfach ist dies durchzuführen und nachzuweisen, wenn die Eheleute in verschiedenen Wohnungen wohnen. Aber auch ohne den Auszug aus der Ehewohnung können die Eheleute getrennt leben. Hier ist es Aufgabe des Rechtsanwalts, dem Richter die Situation glaubhaft und nachvollziehbar zu schildern.

 

Tipp vom Scheidungsanwalt:

Der offizielle Zeitpunkt der Trennung ist auch aus steuerlichen Gründen wichtig, vor allem beim gesetzlich vorgeschriebenen Wechsel der Steuerklasse.

Zu vermeiden sind steuerliche Nachzahlungen wegen falscher Steuerklasse oder unnötig zuviel gezahlte Steuern wegen voreiliger und falscher Änderung der Steuerklasse.

Die Erstberatung beim Scheidungsanwalt
Der Scheidungsanwalt - die Erstberatung

E-Book: Trennung und Scheidung
Die anwaltliche Erstberatung
(erhältlich bei Amazon)


5. Der Versorgungsausgleich:

Neben der Frage, ob die Ehe gescheitert ist, muss dass Gericht den Versorgungsausgleich klären. Dabei handelt es sich um den Ausgleich von Rentenansprüchen. Der Verzicht auf diesen Ausgleich ist oft Inhalt eines Ehevertrags.

 

Zur Klärung des Versorgungsausgleichs werden vom Gericht Formulare zur Verfügung gestellt. Diese werden von den Eheleuten ausgefüllt und zurückgeschickt. Sobald die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen (das dauert manchmal mehr als drei Monate), bestimmt das Gericht einen Termin zur Durchführung der Scheidung.

 

Bei diesem Scheidungstermin im Gericht müssen die Eheleute kurz schildern, seit wann sie getrennt leben und wie die Trennung durchgeführt worden ist. Anschließen wird der Versorgungsausgleich besprochen. Soweit dann keine Fragen mehr bestehen, wird die Scheidung der Ehe vom der Richterin bzw. dem Richter sofort ausgesprochen. Der gesamte Scheidungstermin dauert oft nur zwanzig Minuten.

 

Tipp vom Scheidungsanwalt:

Wenn Sie Fragen haben können Sie mich in meiner Kanzlei in Heidelberg unverbindlich anrufen (Telefon: 06221 / 65 9 400) oder mir eine Email zuschicken. Anwaltsgebühren entstehen dadurch natürlich noch keine.

 

Hier noch einmal die Links zu den vier Varianten der Ehescheidung:

  • Die einvernehmliche Scheidung nach einjähriger Trennungszeit  >>Link
  • Die streitige Scheidung nach einjähriger Trennungszeit  >>Link
  • Die Scheidung nach dreijähriger Trennungszeit  >>Link
  • Die Scheidung vor einjähriger Trennung wegen unzumutbarer Härte  >>Link

 

Für die Bestimmung der richtigen Variante des Scheidungsverfahrens ist es also wichtig, seit wann die Eheleute getrennt leben.

Klicken Sie auf einen der vier Links, um detaillierte Informationen zu erhalten.

 

 

Sie benötigen eine individuelle Beratung? Meine Kontaktdaten finden Sie >>hier.

6. Weiter Informationen vom Scheidungsanwalt Heidelberg:

Die unstreitige und einvernehmliche Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Eheleute einig, dass die Scheidung erfolgen soll. Der Richter bekommt von einem Ehegatten (über den Scheidungsanwalt) den schriftlichen Auftrag, dass die Ehe geschieden werden soll.

Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung zu.

 

Vom Gericht wird dann nur der Versorgungsausgleich (also der Rentenausgleich) durchgeführt.

 

Über die anderen Angelegenheiten wie zum Beispiel Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Sorgerecht sind sich die Eheleute bei einer einvernehmlichen Scheidung einig und es bedarf keiner Entscheidung durch das Gericht.

 

Solche Angelegenheiten können aber zusätzlich bei Gericht geregelt werden durch eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Eheleuten. Die Vereinbarung kann dann im Gerichtstermin protokolliert werden.

 

Weitere Informationen zur einvernehmlichen Scheidung finden Sie >>hier.

Die streitige Scheidung

Von einer streitigen Scheidung wird gesprochen, wenn  einer der beiden Ehegatten die Scheidung nicht möchte.

 

Es wird darüber hinaus auch von einer streitigen Scheidung gesprochen, wenn noch einige familienrechtliche Konflikte bestehen, keine Einigung erzielt werden kann und dann bei Gericht eine zusätzliche Klage eingereicht wird, damit der Richter eine Entscheidung trifft. Das kann zum Beispiel den Unterhalt oder den Zugewinnausgleich betreffen aber auch andere streitige Positionen. 

 

Weitere Informationen zur streitigen Scheidung finden Sie >>hier.

Die Scheidung online

Nicht alle Mandanten können zu mir in die Anwaltskanzlei in Heidelberg kommen.

 

Für Mandanten außerhalb von Heidelberg biete ich die Möglichkeit der Online-Scheidung an.

 

Dabei werden alle notwendigen Gespräche mit mir online geführt (Telefonisch, per Zoom, Teams usw.). Schriftstücke werden per Email verschickt.

Beim Gerichtstermin bin ich dann natürlich persönlich mit dabei.

 

Genauere Informationen zur Online-Scheidung finden Sie auf meiner Webseite >>hier.

7. Der Ablauf eines Scheidungsverfahrens

Damit der Richter den Antrag auf Scheidung bearbeitet muss in der Regel das sogenannten Trennungsjahr abgelaufen sein. Das bedeutet, dass die Eheleute mindestens ein Jahr lang voneinander getrennt gelebt haben. 

Ausnahmen davon gibt es nur bei Härtefallscheidungen.

 

Wird dann nach dem Ablauf des Trennungsjahres der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht, verschickt das Gericht davon eine Kopie an den anderen Ehegatten, damit der sich dazu äußern soll. So erfährt der Richter, ob es sich um eine einvernehmliche oder um eine streitige Scheidung handelt.

 

Der Richter wird als nächstes Formulare an die Eheleute verschicken für den Versorgungsausgleich und dann später selbständig die verschiedenen Rentenstellen anschreiben und Auskunft darüber einholen, welcher Ehegatte welche Rentenansprüche in der Ehezeit erworben hat.

 

Wenn das geklärt ist und sonst keine Klage (zum Beispiel zum Unterhalt oder zum Zugewinnausgleich) dem Richter zugegangen ist, wird der Richter einen Scheidungstermin festsetzen in dem die Ehe dann geschieden wird.

 

Das ganze Scheidungsverfahren dauer mehrere Monate und ist oft davon abhängig, wie lange es dauert, bis der Richter die Informationen von den Rentenstellen für den Versorgungsausgleich erhalten hat.

Fragen zur Scheidung an den Scheidungsanwalt?

Wenn Sie dazu Fragen haben, dann können Sie gerne einen Besprechungstermin vereinbaren oder mir unverbindlich eine Email zusenden.

Die Kontaktdaten finden Sie hier:  >> Kontaktdaten zur Anwaltskanzlei

 

Gerne können Sie mich auch einfach direkt anrufen zur Vereinbarung eines Besprechungstermins.

Meine Telefonnummer lautet:  06221 / 65 9 400