Unterhalt - Anwalt in Heidelberg

Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt

Unterhalt muss individuell berechnet werden.

 

Es gibt keine für alle geltenden festen Unterhaltsbeträge. 

 

Vielmehr richtet sich der Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Je nach Einzelfall ist zu prüfen, wie viel Geld tatsächlich zur Verfügung steht und wie dieses Geld dann auf die Familienmitglieder nach der Trennung zu verteilen ist.

 

Es ist der Selbstbehalt zu berücksichtigen für den der Unterhalt zahlen muss. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle gibt an, wie hoch der Unterhaltsbedarf eines Kindes ist und sowohl für den Trennungsunterhalt als auch für den nachehelichen Ehegattenunterhalt gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und sonstigen rechtlichen Vorgaben, die zu beachten sind.

 

Wichtig ist in jedem Fall: Der Einzelfall ist entscheidend. Es muss genau geprüft werden, wie die Aufteilung des zur Verfügung stehenden Einkommens vorzunehmen ist: Ein Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Das wird manchmal bei Unterhaltsberechnungen übersehen.

 

Unterhaltsrecht sieht nämlich zunächst aus wie reine Mathematik. Das ist es aber nicht. Es gibt eine Menge kleiner und großer Stellschrauben, die das Ergebnis zum Teil sehr wesentlich beeinflussen können.

Unterhalt: Die Berechnung der Unterhaltsansprüche

Die Berechnung von Unterhalt ist wohl häufigster Streitpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Familienrecht. Dies gilt sowohl für den Trennungsunterhalt als auch für den nachehelichen Unterhaltsanspruch.

 

 

Neben den gesetzlichen Bestimmungen sind für die Berechnung zahlreiche Gerichtsurteilen der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofes zum Unterhalt zu beachten. Daneben gibt es noch viele sonstige unterhaltsrechtliche Vorgaben.

Der einfache Einstieg in die Berechnung des Unterhalts:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit der Unterhaltsberechnung zu beginnen. Bewährt hat sich die Methode, zwischen den einzelnen Unterhaltsberechtigten sorgfältig zu unterscheiden und jeweils eine eigene Berechnung nacheinander zu erstellen.

 

Die Grundlage für jede Unterhaltsberechnung ist das zur Verfügung stehende Einkommen unter Berücksichtigung der anrechenbaren Ausgaben.

 

 

Es ist also zu berechnen, wie viel Geld dem Zahlungspflichtigen und dem Anspruchsberechtigten letztlich "im Portmonnaie" zur Verfügung steht. Ich nenne das: Die Berechnung des Geldtopfes.

Der Geldtopf:

 

Unterhalt muss individuell errechnet werden. Es gibt nur ausnahmsweise feste Unterhaltsbeträge. Deshalb muss für die Berechnung des Unterhalts ganz genau geprüft werden, wie viel Geld den Eheleuten oder der Familie zur Verfügung steht.

 

Gegenüber dem anderen Ehegatten besteht deshalb auch ein Anspruch auf Auskunft über seine finanzielle Situation und auf entsprechende Belege.

 

Stellen Sie sich einen Topf vor, in den alles Geld hineinfließt, das der Familie tatsächlich zur Verfügung steht, also zum Beispiel das Netto-Einkommen aus beruflicher Tätigkeit, Zinseinnahmen aus Vermögen, Mieteinnahmen und ähnliches. Dann nehmen Sie als nächstes das Geld aus dem Topf wieder heraus, welches zur Schuldentilgung, für die Steuer usw. benötigt wird. Das was dann letztlich im Geldtopf übrig bleibt ist das, was der Familie zum Leben und zum Ausgeben bisher zur Verfügung gestanden hat.

 

Als nächstes nimmt man nun aus diesem Topf den Unterhalt für die Kinder heraus (genaueres dazu finden Sie auf der Unterseite zum Kindesunterhalt). Was dann in dem Geldtopf übrig bleibt ist das, was den Ehegatten zum Leben bisher zur Verfügung gestanden hat, also ihre finanzielle Situation geprägt hat.

 

Der halbe Topf ist dann -zumindest rein rechnerisch- das, was jeder Ehegatte benötigt, um künftig finanziell so weiterleben zu können wie bisher. Diesen halben Topf nennt man im Zusammenhang mit der Berechnung des Trennungsunterhalts / Ehegattenunterhalts „Bedarf“.

 

Aber so einfach ist es natürlich leider nicht. Da gibt es fiktives Einkommen, berufsbedingte Aufwendungen, Erwerbstätigkeitsbonus, Wohnvorteil usw. Was jeweils zu beachten ist, muss individuell geprüft und dann berücksichtigt werden.

 

Wer fordert den Unterhalt?

Je nach dem, wer nun Unterhalt fordert, sind verschiedene Varianten bei der Berechnung des Unterhalts zu unterscheiden (Bitte währen Sie einen Link aus):

 

Unterhalt für Kinder (minderjährige Kinder oder volljährige Kinder)

Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten (vor der Scheidung oder nach der Scheidung)

Der Unterhaltsanspruch für Mütter von nicht ehelichen Kindern

 

 

Sonstige Informationen zum Unterhalt:

 

Auf weiteren Unterseiten finden Sie einige zusätzliche Informationen, um Ihnen die Thematik "Unterhalt" und die Berechnung zu veranschaulichen.

 

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