Nicht alle Regelungen im Familienrecht werden durch den Richter entschieden.
Tatsächlich regelt der Richter oft sogar nur die Scheidung und den Versorgungsausgleich.
Die sonstigen Angelegenheiten können die Eheleute ohne Richter klären und
regeln.
Rechtswirksam ist eine solche Vereinbarung zwischen den Eheleuten aber zum
Teil nur dann, wenn eine bestimmte Form eingehalten wird. Unterschriften am Küchentisch reichen häufig nicht aus!
Stattdessen können Vereinbarungen abgeschlossen werden beim Notar oder im
Scheidungstermin bei Gericht. Einen
Vertragsabschluss beim Termin im Gericht oder beim Notar nennt man Scheidungsfolgenvereinbarung.
Es kann also eine Vereinbarung erstellt werden und diese wird dann bei Gericht
oder beim Notar protokolliert. Die Vereinbarung erstellen Sie vorher mit Ihrem Rechtsanwalt, der Richter/Notar muss die Vereinbarung dann nur kurz protokollieren und die
Scheidungsfolgenvereinbarung ist dann genau so wirksam wie zum Beispiel ein Urteil.
Geregelt werden kann zum Beispiel:
Unterhalt
Zugewinnausgleich
Hausrat
Versorgungsausgleich
Aufenthaltsrecht für Kinder
Vermögensverteilung von Miteigentum
Wohnrechte
und viele andere Dinge, über die kein Gerichtsstreit geführt werden
soll.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Rufen Sie einfach in meiner
Anwaltskanzlei an (Rechtsanwalt Wolfgang Behlau, Tel.: 06221 / 65 9 400).