Scheidung nach dreijähriger Trennung

Trennung und Scheidung

Scheidung nach dreijähriger Trennung (§ 1566 Abs. 2 BGB):

Leben die Eheleute bereits seit mindestens drei Jahren von einander getrennt, wird im Scheidungstermin vom Richter davon ausgegangen, dass die Ehe gescheitert ist. Weitere Erklärungen zum Scheitern der Ehe sind dann nicht erforderlich.

 

Es ist also nicht erforderlich, dem Gericht im einzelnen darzulegen, welche Gründe zum Scheitern  der Ehe geführt haben.

Fordert einer der Ehegatten nach dreijähriger Trennungszeit die Scheidung, wird die Ehe geschieden, auch wenn der andere Ehegatte die Scheidung nicht möchte.

 

Die Scheidung einer Ehe nach dreijähriger Trennung ist dann vergleichbar mit einer einvernehmlichen Scheidung, zumindest das reine Scheidungsverfahren. Ob der andere Ehegatte die Scheidung möchte oder nicht ist dann egal. Es genügt, das einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt mit der Durchführung des Scheidungsverfahren beauftragt.