Eine Scheidung muss kein langwieriger Rosenkrieg sein. Wenn Sie und Ihr Partner sich einig sind, ist eine Online-Scheidung der einfachste und effizienteste Weg diesen Schritt zu gehen.
Als Fachanwalt für Familienrecht begleite ich Sie professionell durch das Verfahren - für Sie bequem von zu Hause aus, ohne unnötige Besuch in meiner Anwaltskanzlei, aber mit der vollen Sicherheit einer erfahrenen Rechtsberatung.
Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum findet eine Scheidung in Deutschland nie nur "durch einen Mausklick" statt. Das Gesetz schreibt vor, dass ein Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden muss und es gibt in der Regel auch einen Gerichtstermin mit einer kurzen mündlichen Verhandlung.
Durch die Online-Scheidung kann die beabsichtigte einvernehmliche Scheidung schnellstmöglich und kostengünstig durchgeführt werden.
"Online" bezieht sich nämlich auf die Kommunikation und Vorbereitung: Sie müssen nicht für jedes Beratungsgespräch in meine Anwaltskanzlei kommen. Es ist also nicht erforderlich, persönliche
Gespräche in den Räumen meiner Anwaltskanzlei durchzuführen. Der telefonische und schriftliche Kontakt (per Mail, Brief und auch online mit Zoom oder Teams) reicht normalerweise völlig aus.
Falls ich telefonisch nicht gleich erreichbar bin, wissen meine Mandanten: Ich rufe zurück.
Auch feste telefonische Besprechungstermine können so vereinbart werden.
Durch die Spezialisierung auf Familienrecht mit Ehescheidung und Scheidung online ist eine professionelle und dennoch individuelle Bearbeitung Ihrer Scheidung gewährleistet.
1. Email schreiben oder anrufen:
Wenn Sie diese Möglichkeit der Online-Scheidung nutzen möchten, schicken Sie mir einfach eine kurze E-Mail mit Ihrer
Telefonnummer.
2. Telefontermin mit mir:
Ich rufe Sie dann gerne an. (spätestens am nächsten Werktag).
Wenn es gerade zeitlich bei Ihnen nicht passt, vereinbaren wir einfach einen festen Telefontermin.
Dies ist für Sie unverbindlich und ohne Kosten.
Sie erhalten nach unserem Telefonat dann von mir ein Formular zur Durchführung der Scheidung oder wir klären alles schon direkt telefonisch.
Telefonisch oder mit dem Formular werden Sie zum Beispiel nach Ihrem Namen und Ihrer Anschrift, dem Hochzeitstag und dem Trennungszeitpunkt gefragt. Diese Angaben werden für den Scheidungsantrag benötigt.
Gerne können wir auch einen Video-Call vereinbaren.
3. Entwurf des Scheidungsantrags:
Als nächstes benötige ich dann von die Heiratsurkunde (per Email genügt). Dann erstelle ich einen Entwurf des Scheidungsantrags, den Sie dann von mir per Email mit einer Vorschussrechnung zugeschickt bekommen.
Offene Fragen klären wir unkompliziert telefonisch oder per Email.
4. Einreichung bei Gericht:
Sobald Sie mir grünes Licht geben, reichen wir den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein.
Anwaltsgebühren entstehen erst, wenn ich den ausdrücklichen Auftrag erhalte, für Sie das Scheidungsverfahren zu starten.
Sobald mir die benötigten Unterlagen vorliegen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde von Kindern, Vollmacht und ähnliches), wird der Scheidungsantrag auf Wunsch dann unverzüglich von mir bei Gericht eingereicht. Diese Unterlagen können Sie mir per Email zusenden.
Selbstverständlich ist ein persönliches Treffen in meiner Anwaltskanzlei auch danach immer noch möglich, wenn Sie das möchten. Alle Ihre Fragen zur Scheidung sollen beantwortet werden.
Alles wird in Ruhe telefonisch besprochen und für Sie gibt es dabei keine Überraschungen.
Ein persönliches Gespräch kann zusätzlich später auch problemlos vereinbart werden.
Der Scheidungsantrag muss immer von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht gestellt werden. Das gilt auch bei einer Online-Scheidung.
Das Gericht prüft die Voraussetzungen für eine Scheidung (insbesondere den Ablauf des Trennungsjahres oder ob darauf verzichtet werden kann) und die mit dem Scheidungsantrag bereits eingereichten Unterlagen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs.
Gleichzeitig erhält der Ehegatte vom Gericht eine Kopie des Scheidungsantrags zugestellt und auch die Formulare für den Versorgungsausgleich.
Sobald auch der Ehegatte die Formulare zum Versorgungsausgleich ausgefüllt und wieder an das Gericht geschickt hat, schreibt das Gericht die Rentenstellen an und bittet um Berechnung der Rentenanwartschaften (Rentenansprüche).
Bis alle Berechnungen von den Rentenstellen dem Gericht zugeschickt worden sind, dauert es meistens einige Monate. Bei einer kurzen Ehe ist eine Berechnung der Rentenstellen nicht nötig und eine Scheidung ist möglich innerhalb weniger Wochen.
Liegen dem Gericht alle Unterlagen und Berechnungen vor, wird der Scheidungstermin bestimmt. Auch bei einer Online-Scheidung. Im Scheidungstermin werden die Eheleute gefragt, ob die Angaben im schriftlichen Scheidungsantrag richtig sind, dann wird der Versorgungsausgleich besprochen. Anschließend wird die Ehe geschieden. Der Scheidungstermin dauert oft nicht länger als 15 Minuten.
Nach Ablauf von einem Monat ist das Scheidungsurteil rechtskräftig und das Scheidungsverfahren dann abgeschlossen.
Sie möchten mir eine Email schreiben, weil die Online-Scheidung gestartet werden soll?
Oder Sie haben noch Fragen?
Gerne können Sie mein Formular unter "Kontakt" verwenden: hier klicken
oder Sie rufen mich in meiner Anwaltskanzlei an: 06221 65 9 400.
Ja, auch als auswärtiger Rechtsanwalt darf ich bei dem für Sie zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Scheidung stellen.
Meine Zulassung erlaubt die Vertretung von Mandanten an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Meine Anwaltskanzlei ist in Heidelberg.
Scheidungsverfahren werden von mir in ganz Deutschland durchgeführt.
Wenn das Scheidungsmandat von mir übernommen wird, dann bin ich auch im Gerichtstermin persönlich mit dabei.
Sie erreichen mich telefonisch und per E-Mail.
Meine Emails habe ich immer genau im Blick und antworte oft noch am gleichen Tag (oder rufe Sie bei Bedarf einfach an).
Zusätzlich sind Gespräche online möglich per Zoom oder Teams.
Falls ich in einer Besprechung bin oder gerade einen Termin wahrnehme, können Sie in meinem Büro eine Nachricht hinterlassen. Ich rufe Sie dann zurück. In dringenden Fällen werden Sie zu einem anderen Rechtsanwalt in meiner Kanzlei durchgestellt.
Der einfachste Weg ist es, mir eine Email zu senden. Dann werde ich mich in der Regel spätestens am nächsten Arbeitstag bei Ihnen melden.
Die Kosten für eine Scheidung richten sich im wesentlichen nach dem Streitwert. Nur wenige Rechtsanwälte schöpfen dabei alle Möglichkeiten zu Gunsten des Mandanten aus. So kann ein Antrag auf Reduzierung des Streitwertes gestellt werden oder beispielsweise ein Freibetrag für die Kinder abgezogen werden.
Auch die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt sind bei einer Online-Scheidung oft nicht nötig. Der andere Ehepartner erhält von mir einen freundlichen Brief mit allen wichtigen Informationen. In dem Brief wird von mir angeregt, dass nur ein Rechtsanwalt in Anspruch genommen wird. Die dann noch anfallenden Kosten und Gebühren können an Ende geteilt werden.
Die Kosten für ein Scheidungsverfahren richten sind nach der individuellen finanziellen Situation der Eheleute.
Es kommt also nicht darauf an, welchen Anwalt Sie beauftragen!
Egal welchen Anwalt Sie beauftragen, die Mindestgebühren sind immer gleich.
Und ich rechne für Scheidungsverfahren immer nur nach den Mindestgebühren ab.
Haben die Eheleute nicht genügend Geld, um die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren zu bezahlen (zum Beispiel wegen hoher Schulden oder geringem Einkommen), kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Darum kümmere ich mich dann.
Bei Verfahrenskostenhilfe entstehen den Eheleuten für das Scheidungsverfahren überhaupt keine Kosten.
Beispiel:
Ein Ehepaar lässt sich nach acht Jahren Ehe scheiden. Der Ehemann hat ein Nettoeinkommen von 2.300,00 €, die Ehefrau hat kein Einkommen. Sie kümmert sich um die beiden Kinder im Alter von sechs und vier Jahren. Ein Ehevertrag existiert nicht.
Der Streitwert beträgt mit Versorgungsausgleich 7.900,00 €. Folgt das Gericht den Anträgen auf Reduzierung wegen einvernehmlicher Scheidung bei Berücksichtigung der Freibeträge für die Kinder, entstehen aus einem Sreitwert von 5.800,00 € folgende Gebühren:
Anwaltsgebühren 1.184,05 € und Gerichtskosten 364,00 €. Das Online-Scheidungsverfahren kostet danach insgesamt 1.548,05 €.
Aber:
Da die Ehefrau nicht arbeitet und der Ehemann Unterhalt zahlen muss, wird das Gericht bei entsprechendem Antrag Verfahrenskostenhilfe bewilligen. Diese Möglichkeit wird in jedem Fall von mir zunächst geprüft.
Tatsächlich entstehen in dem Beispielsfall für die Ehescheidung dann den Eheleuten überhaupt keine Kosten.
Ihre Angelegenheiten werden von mir schnell und sorgfältig bearbeitet. Sie erhalten in der Regel von mir den Entwurf des Scheidungsantrags, die Vollmacht und eine Vorschussrechnung als Anzahlung für die Scheidungskosten sowie für die anfallenden Gerichtskosten per Email.
Sobald dann der Geldeingang auf dem Kanzleikonto verbucht werden kann, wird der Scheidungsantrag unverzüglich an das Familiengericht verschickt.
Wenn das Gericht Ihnen Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe) bewilligt, erhalten Sie von uns überhaupt keine Rechnung. Dann ist von Ihnen lediglich vorher ein Formular auszufüllen und mit ein paar Belegen an uns zu übersenden.
Sie möchten die Möglichkeit der schnellen und günstigen Scheidung online in Anspruch nehmen?
Dann schicken Sie mir einfach unverbindlich eine Email und ich melde mich bei Ihnen.
(Anwaltsgebühren entstehen dadurch noch nicht.)
Per Email erreichen Sie mich unter:
mail (-at-) ehescheidung-rechtsanwalt.de
oder
Rufen Sie einfach in meiner Anwaltskanzlei in Heidelberg an:
Tel.: 06221 / 65 9 400
Dr. Jörg Becker
Fachanwalt für Strafrecht
Wolfgang Behlau
Fachanwalt für Familienrecht
Patrick Welke
Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Heiko Hofstätter
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
David Vollert de Hendrik
Rechtsanwalt
Adresse:
Kurfürsten-Anlage 59
69115 Heidelberg
mail (-at-) ehescheidung-rechtsanwalt.de
Telefon: 06221 / 65 9 400
Besprechungstermine bitte telefonisch
vereinbart, nicht per Email.
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