Die Top 10 bei Trennung und Scheidung

Das sollten Sie zu Beginn einer Trennung und Scheidung beachten:

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Zu Beginn einer Trennung können (noch) verheiratete Eheleute entscheidende Fehler machen.

Deshalb hier 10 Tipps, was Sie vor einer Trennung prüfen und regeln können:

1. Individuelle Beratung

Wirklich ganz ehrlich: Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt individuell beraten. Infos aus dem Internet reichen häufig nicht aus. Manchmal kommt es auf kleine Details an, die in einem anderen Fall keine Rolle spielen. Dadurch kann es zum Beispiele bei der Berechnung von Unterhalt zu erheblichen Unterschieden bei der Berechnung kommen.

 

Berücksichtigen Sie auch, dass manche Webseiten und Artikel nicht mehr aktuell sind. Viele Seiten im Internet werden nicht aktualisiert und zeigen Ihnen daher nicht den aktuellen Stand der Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung. Nur die aktuelle Rechtsprechung führt zu einer richtigen Berechnung!

 

Auch werden Sie natürlich Ihre genaue Situation im Internet nicht finden. Sie finden lediglich viele Einzelaspekte. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen die rechtlichen Konsequenzen einer Trennung für Ihren Einzelfall umfassend und genau erklären. Dabei kostet eine Erstberatung maximal 190,00 EUR zuzüglich MwSt. Eventuell genügt auch ein Beratungshilfeschein. In jedem Fall haben Sie nach einer anwaltlichen Beratung einen genauen Überblick, was auf Sie zukommt und was vielleicht zeitnah noch zu regeln ist.

2. Prüfen Sie alle Konten

Prüfen Sie alle vorhandenen Bankkonten und schreiben Sie sich die Kontonummern sowie die aktuellen Kontostände auf. Diese Informationen benötigt Ihr Rechtsanwalt vielleicht später für die Prüfung, ob Ihnen ein Anspruch auf Unterhalt oder Zugewinnausgleich zusteht.

3. Vermögen und Schulden

Wie hoch ist das Vermögen, wie hoch sind die Schulden? Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick darüber und erstellen Sie sich eine genaue Aufstellung.

 

Dies betrifft sowohl Ihre eigene finanzielle Situation als auch die Situation Ihres Ehegatten.

 

Wenn Sie oder Ihr Ehegatte Schulden haben, empfehle ich Ihnen, eine genaue Aufstellung über die monatlichen Zahlungsverpflichtungen zu erstellen um diese dann später Ihrem Rechtsanwalt vorlegen zu können. Das ist zum Beispiel wichtig für die Unterhaltsberechnung.

4. Wem gehört die Wohnung?

Wer ist Mieter / Eigentümer der Ehewohnung?

 

Hierüber sollten Sie sich schnellstmöglich Klarheit und Gewissheit verschaffen. Prüfen Sie den Mietvertrag bzw. den Notarvertrag oder Grundbuchauszug. Haben Sie eine Kopie von den Vertragsunterlagen?

 

Der Ehegatte der im Mietvertrag steht, muss gegenüber dem Vermieter kündigen, eventuell müssen also beide Ehegatten kündigen.

 

Tipp: Steht ein Ehegatte im Mietvertrag und zieht aus der Wohnung aus, bleibt er trotzdem der Vertragspartner des Vermieters und haftet für die pünktliche Überweisung der Miete.

5. Ein neues Girokonto

Eröffnen Sie ein neues eigenes Girokonto. Bei einigen Banken ist dies kostenlos.

 

Über kurz oder lang werden Sie dieses Konto benötigen, wenn Sie sich finanziell von Ihrem Ehegatten gelöst haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn Eheleute über ein gemeinsames Giro-Konto verfügen.

 

Es ist meistens sinnvoll, spätestens einige Monate nach der Trennung auch die Konten so umzustellen, dass jeder Ehegatte nur seine eigenen Rechnungen bezahlt. -Natürlich kann man das auch später alles auseinander rechnen. Aber glauben Sie mir: Den Streit wollen Sie nicht noch obendrauf haben.

6. Eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben

Welche monatlichen Zahlungen fallen an? -Und welche alle drei Monate und welche jährlich? Verschaffen Sie sich einen Überblick und blättern Sie die Kontoauszüge durch.

 

Machen Sie sich vielleicht sogar eine Liste mit allen Positionen und prüfen Sie, welche Kosten auch nach einer Trennung weiterhin zu erwarten sind.

 

Prüfen Sie dann Ihr durchschnittliches monatliches Netto-Einkommen. Wie viel Geld bleibt Ihnen dann noch übrig? Hat Ihr Ehepartner mehr übrig oder weniger? Derjenige, der weniger hat, kann in der Regel Unterhalt beanspruchen.

7. Wohnung und Hausrat

Ein Streit über den Hausrat sollte man vermeiden. Leben die Eheleute aber erst einmal getrennt und haben sich nicht rechtzeitig geeinigt, wer künftig welche Haushaltsgegenstände bekommen soll, dann kann ein Gerichtsverfahren schwierig werden. Unter Umständen muss dem Gericht gegenüber der Nachweis geführt werden, welche Gegenstände vorhanden waren.

 

Deshalb: Machen Sie Fotos von der Wohnung und vom Hausrat. Gehen Sie mit einem Fotoapparat oder auch Ihrem Handy durch alle Zimmer und machen Sie Fotos. Auch die Schranktüren und Schubladen öffnen und Fotos machen von den Sachen, die sich darin befinden.

 

Prüfen Sie, was gehörte wem schon vor der Hochzeit. Überlegen Sie sich, welche Haushaltsgegenstände Sie haben möchten und welche nicht.

 

Vielleicht möchten Sie auch die alte Waschmaschine Ihrem Ehegatten überlassen und sich stattdessen eine neue Waschmaschine kaufen? Das kann sich bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs für Sie positiv auswirken.

8. Gehaltsbescheinigungen und Steuerklasse

Kopieren Sie die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate und die letzten drei Steuerbescheide. Eventuell fotografieren Sie die Unterlagen mit Ihrem Handy. Für den Rechtsanwalt sind diese Unterlagen wichtig, wenn eine Unterhaltsberechnung gemacht werden soll.

 

Welche Steuerklasse haben Sie? Ab dem 1. Januar nach der Trennung muss eventuell die Steuerklasse geändert werden.

9. Haben Sie einen wirksamen Ehevertrag?

Haben Sie einen Ehevertrag? Wenn ja, machen Sie sich eine Kopie davon und verwahren Sie diese.

 

Wenn Sie zu einem Rechtsanwalt gehen, nehmen Sie diese Kopie schon zum ersten Gespräch mit. Der Rechtsanwalt sieht dann, welche Bereiche bereits vertraglich geregelt sind und dass deshalb eventuell darüber nicht mehr gestritten werden muss.

 

In einem Ehevertrag sind häufig Regelungen zum Unterhalt enthalten.

 

Tipp: Diese Regelungen zum Unterhalt beziehen sich in der Regel auf den Unterhalt nach der Scheidung. Bis zum Scheidung haben Sie vielleicht trotzdem einen Anspruch auf Unterhalt. Auf Unterhalt nach der Trennung bis zur Scheidung kann nicht durch einen notariellen Vertrag verzichtet werden. Eine solche Vereinbarung wäre unwirksam!

10. Die Planung der Trennung

Die nächsten Monate werden auf jeden Fall nicht einfach.

 

Überlegen Sie sich: "Wie, wo und wovon möchte ich in zwei Jahren leben?" Planen Sie also nicht zu kurze Zeitabschnitte! Das macht vielen Mandanten sonst nur unnötig Angst.

 

Und dann: Lassen Sie sich helfen! Fragen Sie zeitnah einen Fachanwalt für Familienrecht. Schon häufig habe ich erlebt, dass sich einer der Eheleute bereits vorab informiert hat, der anderen Ehegatte aber nicht. Das Ergebnis waren zum Teil Vereinbarungen, sehr zum Nachteil des uninformierten Ehegatten.

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