Mit der Scheidung wird in der Regel auch der Versorgungsausgleich vom Gericht geregelt.
Eine Ausnahme davon gibt es nur, wenn die Eheleute noch keine drei Jahre verheiratet sind bei Beginn des Scheidungsverfahrens oder eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten getroffen wurde (notariell oder als Scheidungsvereinbarung).
Dr. Jörg Becker
Fachanwalt für Strafrecht
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