Seit mehr als 20 Jahren bin ich Fachanwalt für Familienrecht in Heidelberg und habe weit mehr als tausend Mandate im Familienrecht bearbeitet.
Zusätzlich habe ich eine Ausbildung abgeschlossen zum zertifizierten Mediator bei der Universität Heidelberg in Verbindung mit dem Heidelberger Institut für Mediation.
Mediation ist ein freiwilliges strukturiertes Verfahren unter anderem mit dem Ziel, ein eventuell lange dauerndes Gerichtsverfahren zu vermeiden. Mit der Hilfe eines Mediators soll die einvernehmliche Beilegung eines Konfliktes erzielt werden.
Ohne Gerichtsverfahren.
Im Familienrecht bedeutet das: Konflikte im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung können durch die Mediation einvernehmlich gelöst werden.
Das sind beispielsweise Konflikte zum Unterhalt, zum Sorgerecht, zum Umgangsrecht oder zur Vermögensauseinandersetzung.
Seit mehr als 25 Jahren bin ich fast ausschließlich im Familienrecht als Rechtsanwalt tätig.
Fachanwalt für Familienrecht bin ich seit dem Jahr 2000.
In dieser Zeit habe ich in vielen Trennungs- und Scheidungsverfahren geholfen, dass eine vertragliche einvernehmliche Regelungen gefunden wurde. Diese wurde dann bei Gericht oder bei einem Notar protokolliert.
Durch die große Anzahl von unterschiedlichen vertraglichen Vereinbarungen kann ich auf eine große Bandbreite verschiedenster Ideen und Vorschläge zurückgreifen. Auch kenne ich durch viele Einzelgespräche die häufigen Sorgen und Überlegungen im Zusammenhang mit einer solchen vertraglichen Regelung.
Auch weiterhin bin ich überwiegend als Rechtsanwalt / Fachanwalt für Familienrecht tätig.
Im Bereich Familienrecht ist es nach meiner Erfahrung und Einschätzung manchmal sinnvoll, zunächst vielleicht andere Wege zu gehen.
Nicht direkt zwei Anwälte zu beauftragen.
Nicht direkt ein Gerichtsverfahren zu starten.
Selbst in Gerichtsverfahren wird es in der Regel zum Beispiel in Streitigkeiten zwischen Eheleuten zum Sorgerecht oder Umgangsrecht nicht nach dem ersten Termin zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen. Dies ist nur in seltenen Fällen und extremen Situationen erforderlich.
In den meisten Fällen, in denen im ersten Gerichtstermin keine Einigung erzielt werden kann, wird den Eheleuten bzw. Kindeseltern dann aufgegeben, zunächst eine Beratungsstelle aufzusuchen um dort eine gemeinsame freiwillige Lösung des Konflikts zu erarbeiten.
Dieser Weg kann auch ohne Gericht zunächst gegangen werden in der Erwartung, gemeinsam eine einvernehmliche Regelung zu finden.
Hierbei hilft dann nicht der Richter bzw. die Richterin.
Hier hilft dann ein unabhängiger und von beiden Eheleuten beauftragte Mediator.
Ein Mediator ist beiden Konfliktparteien in gleichem Maße zugewandt.
Ein Mediator ist also nicht nur der Mediator von einer Partei (Allparteilichkeit).
Deshalb biete ich auch die Mediation an.
Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung kenne ich die Konfliktsituation sehr genau und auch die familienrechtlichen Aspekte.
Als Fachanwalt für Familienrecht biete ich Mediation an, die ich dann zusammen mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter vom Heidelberger Institut für Mediation (Link) durchführe.
Die Mediation im Familienrecht wird dabei von mir durchgeführt mit spezifischen Fachkenntnissen im Familienrecht und einer zertifizierten Mediatorin des Heidelberger Instituts für Mediation.
Bei Interesse an dieser Vorgehensweise können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.
Rufen Sie mich einfach unverbindlich in meiner Anwaltskanzlei an (06221 / 65 9 400).
Anschließend entscheiden Sie sich, ob dieser Weg für Sie in Betracht kommt.
Rufen Sie gerne einfach in meiner Anwaltskanzlei an.
Telefon: 06221 65 9 400
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