Scheidung Anwalt

Die Scheidung bei Gericht starten

Welche Unterlagen und Informationen braucht der Anwalt, um die Scheidung einzuleiten?

Um einen Scheidungsantrag zu erstellen und beim zuständigen Gericht einzureichen benötigt der Rechtsanwalt verschiedene Unterlagen und Informationen.

 

Welche das genau sind, das erfahren Sie auf dieser Webseite.

Anwalt für Familienrecht beauftragen

Um einen Scheidungsantrag zu erstellen und beim zuständigen Gericht einzureichen müssen Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Ohne geht es leider nicht.

 

Die meisten familienrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Trennung können die Eheleute ohne gerichtliche Hilfe und oft auch ohne anwaltliche Hilfe untereinander regeln. Das ist jedenfalls das , was der Gesetzgeber eigentlich beabsichtigt hat. 

 

Das Scheidungsverfahren jedoch kann nur von einem Rechtsanwalt eingeleitet werden und natürlich braucht der Rechtsanwalt dann einige Informationen und Unterlagen von Ihnen, um überhaupt das Scheidungsverfahren starten zu können und um den Antrag auf Scheidung bei Gericht einreichen zu können.

 

Der Rechtsanwalt benötigt dann von Ihnen verschiedene Unterlagen und Informationen.

Welche das genau sind, das erfahren Sie auf dieser Webseite.

Adresse oder öffentliche Zustellung

Als erstes benötigt der Scheidungsanwalt die Adresse von beiden Eheleuten. also, kein Postfach, sondern die tatsächliche ladungsfähige Anschrift.

 

Ist die Adresse des anderen Ehepartners nicht bekannt, kommt eine so genannte öffentliche Zustellung in Betracht.

Öffentliche Zustellung heißt, dass der Scheidungsantrag öffentlich ausgehangen wird - also nicht direkt im Eingangsbereich des Amtsgericht, aber eben an öffentliche Stelle.

 

Und das geht letztendlich nur dann, wenn dem Richter verdeutlicht wird, dass die Anschrift des anderen Ehegatten nicht ermittelt werden kann, also beispielsweise nicht die Familienangehörigen des Ehegatten gefragt werden können, oder dass es in dem Land, in das der andere Ehegatte gezogen ist, beispielsweise kein Einwohnermeldeamt gibt und ähnliches.

 

Auch muss dem Richter gegenüber glaubhaft gemacht werden, dass die Anschrift des anderen Ehegatten auch nicht per E-Mail, Telefon, WhatsApp, Facebook oder auf sonstige Art und Weise ermittelt werden kann. Auch muss dem Richter mitgeteilt werden, dass auf diese Art und Weise auch kein Kontakt zu dem anderen Ehegatten hergestellt werden kann, dass also der andere Ehegatte in keinster Weise mehr in irgend einer Art und Weise zu erreichen ist.

 

Der Normalfall ist natürlich, dass im Scheidungsantrag die Adresse beider Eheleute genannt wird, aber es ist eben auch möglich ein Scheidungsverfahren durchzuführen, wenn man nicht weiß, wo sich der andere Ehegatte aufhält.

Urkunden für den Anwalt

Als nächstes benötigt der Rechtsanwalt zur Einleitung eines Scheidungsverfahrens für den Scheidungsantrag eine Heiratsurkunde der Eheleute. Meistens genügt eine Fotokopie. Viele Eheleute haben auch ein Familienstammbuch. Auch dieses kann bei Gericht vorgelegt werden. Selbstverständlich wird die das Familienstamm Buch dann vom Gericht auch wieder zurückgegeben.

 

Ein kleiner Tipp:

Falls sich die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch beim anderen Ehegatten befinden,  und Sie nicht mit dem anderen Ehegatten in Kontakt treten möchten um ihm zu sagen: "Hier gib mir mal die Heiratsurkunde, ich möchte das Scheidungsverfahren einleiten", dann haben Sie auch die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Behörde einfach eine neue Heiratsurkunde ausstellen zu lassen.

Und diese können Sie dann den Rechtsanwalt zur Verfügung stellen.

 

Als nächstes benötigt der Rechtsanwalt die Namen und den Aufenthaltsort der ehegemeinsamen Kinder, also der Kinder, die aus der Ehe hervorgegangen sind. Zusätzlich benötigt der Anwalt auch die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder.

Zusätzliche Informationen

Zusätzlich benötigt der Rechtsanwalt Informationen über den letzten gemeinsamen Wohnort der Eheleute.

 

Diese Informationen braucht der Anwalt, um die örtliche Zuständigkeit des Gerichts prüfen zu können, d.h. um zu ermitteln, welches Gericht örtlich überhaupt für den Scheidungsantrag und für die Durchführung des Scheidungsverfahrens zuständig ist. Der Anwalt muss also prüfen, in welcher Stadt und bei welchem Familiengericht genau die Scheidung einzureichen ist.

 

Als nächstes benötigt der Rechtsanwalt genaue Informationen über den Trennungszeitpunkt. Im Antrag auf Scheidung muss vom Anwalt detailliert ausgeführt werden, seit wann die Eheleute getrennt leben und wie es zur Trennung kam. Beispielsweise teilt der Anwalt dem Gericht mit,  wann einer von beiden ausgezogen ist oder ob die Eheleute in der bisherigen Wohnung zunächst gemeinsam wohnen geblieben sind, aber die gesetzlichen Vorschriften für die Trennung eingehalten haben und so weiter.

 

Zudem wird der Rechtsanwalt Sie zur genauen Höhe Ihres Nettoeinkommens und zum Nettoeinkommen Ihres Ehepartners befragen. Darüber hinaus werden noch Informationen über die Höhe des Vermögens vom Anwalt dem Gericht mitzuteilen sein.

 

Die Höhe des Vermögens kann gegebenenfalls geschätzt werden, ebenso auch die Höhe des Nettoeinkommens des anderen Ehegatten. Benötigt werden diese  Angaben zur Ermittlung des Streitwerts. Der Streitwert wird vom Rechtsanwalt im Scheidungsantrag vorläufig angegeben. Zuletzt wird der Streitwert jedoch vom Richter im Scheidungstermin festgelegt.

 

Also nicht der Anwalt liegt den Streitwert und damit die Höhe der Kosten und Gebühren fest, sondern der Streitwert wird im Gerichtstermin vom Richter festgelegt.

 

Wenn Sie also Ihren Rechtsanwalt aufsuchen, um das Scheidungsverfahren zu starten und diese Informationen beziehungsweise diese Unterlagen mitnehmen, dann können Sie davon ausgehen, dass der Rechtsanwalt in der Lage ist, innerhalb kürzester Zeit mit diesen Informationen und diesen Unterlagen den Scheidungsantrag zu erstellen und beim zuständigen Familiengericht einzureichen.